Allgemeine Geschäftsbedingungen

Living Spaces Munich GmbH (Conlon House)
Aktualisiert April 2025

I. GELTUNGSBEREICH

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für:

1.1.1
Verträge über die Vermietung von möblierten Wohneinheiten für vorübergehenden Aufenthalt, inklusive aller vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen (nachfolgend „Wohnraummietvertrag“ genannt). Der Begriff „Wohnraummietvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Wohnungs-Mietvertrag, Serviced-Apartment-Vermietung.

1.1.2
Die Vermietung von Veranstaltungs-, Gemeinschafts- oder Gemeinschafträumen innerhalb der Wohnanlage zur Durchführung von privaten oder gewerblichen Zusammenkünften wie Bankette, Seminare, Meetings, Ausstellungen, Präsentationen oder sonstige Veranstaltungen, sowie alle zusätzlichen Dienstleistungen und Lieferungen, die der Betreiber in diesem Kontext erbringt.

1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der bereitgestellten Wohneinheiten, Flächen oder Einrichtungen, sowie öffentliche Einladungen und die Organisation von Verkaufsevents oder ähnlichen Anlässen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. §540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird insoweit abbedungen, als der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.

1.3
Die eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS; VERTRAGSPARTNER

2.1
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Buchungsantrags des Kunden durch den Betreiber zustande. Der Betreiber kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

2.2
Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden eine Bestellung vorgenommen, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1
Der Betreiber ist verpflichtet, die gebuchten Wohneinheiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Einheit oder Zimmernummer.

3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vermietung und die sonstigen von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte auf Veranlassung des Kunden, insbesondere auch für Forderungen von Verwertungsgesellschaften.

3.3
Die angegebenen Preise gelten pro einzelne Buchung. Eine Gruppenbuchung wird definiert als eine Reservierung von zehn oder mehr Einheiten am selben Tag. Für Gruppenbuchungen gelten gesonderte Bedingungen, die in einem separaten Wohnraummietvertrag vereinbart werden. Bucht ein Kunde zehn oder mehr Einheiten einzeln für dasselbe Datum, behält sich der Betreiber das Recht vor, diese Buchungen durch eine Gruppenvereinbarung zu ersetzen.

3.4
Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und örtlichen Abgaben. Sie umfassen nicht die vom Kunden direkt zu zahlende Kurtaxe oder ähnliche Abgaben, die nach örtlichem Recht anfallen. Werden gesetzliche Umsatzsteuer oder lokale Abgaben nach Vertragsschluss geändert oder neu eingeführt, so werden die Preise entsprechend angepasst, es sei denn, der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung beträgt weniger als vier Monate und der Kunde ist Verbraucher.

3.5
Vom Kunden gewünschte Änderungen der Anzahl der gebuchten Einheiten, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer können zu einem erhöhten Preis pro Einheit oder Leistung führen.

3.6
Rechnungen des Betreibers sind sofort nach Erhalt zur Zahlung ohne Abzug fällig. Sofern Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Betreiber kann jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen.

3.7
Bei Vertragsschluss kann der Betreiber eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit fordern, beispielsweise eine Kreditkartengarantie. Betrag und Zahlungstermin können schriftlich vereinbart werden. Gesetzliche Bestimmungen für Pauschalreisen bleiben unberührt.

3.8
Der Betreiber kann in begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückständen oder Erweiterung des Vertragsumfangs) zusätzliche Vorauszahlungen oder Sicherheiten bis zur Höhe der insgesamt vereinbarten Zahlung zwischen Buchung und Beginn des Aufenthalts oder der Veranstaltung verlangen.

3.9
Der Betreiber kann auch zu Beginn oder während des Aufenthalts des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, sofern diese nicht bereits gemäß den Klauseln 3.6 oder 3.7 erbracht wurde.

3.10
Der Kunde kann eigene Forderungen gegen Forderungen des Betreibers nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.11
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Zustellung von Rechnungen einverstanden.

3.12
Bei Wohnraummietverträgen sind alle Entgelte spätestens am Tag der Abreise zu begleichen. Jede Anzahlung, die der Betreiber verlangt, muss bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum bezahlt werden.

3.13
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, oder 5% bei Verbrauchergeschäften. Der Betreiber behält sich das Recht vor, weitere Schäden geltend zu machen. Darüber hinaus kann er nach Mahnung und Fristsetzung künftige Leistungen aussetzen.

3.14
Die Annahme von Schecks, Kreditkarten oder anderen Zahlungsmethoden liegt im Ermessen des Betreibers. Solche Instrumente werden nur erfüllungshalber angenommen.

IV. AUFRECHNUNGSRECHT

4.1
Der Kunde kann gegenüber Anforderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen aufrechnen.

V. RÜCKTRITT DURCH DEN BETREIBER

5.1
Wurde vertraglich vereinbart, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei zurücktreten kann, so ist der Betreiber seinerseits berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Anforderung des Betreibers auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Dies gilt analog für dem Kunden eingeräumte Optionen.

5.2
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3
Der Betreiber ist weiterhin berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Frist zu kündigen, hierzu zählen insbesondere folgende Fälle:

5.3.1
Höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich.

5.3.2
Wohnungseinheiten oder Veranstaltungsräume wurden unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht; wesentliche Tatsachen können die Identität, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck des Kunden sein.

5.3.3
Der Betreiber hat begründeten Anlass zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen des Betreibers gefährden kann, ohne dass dies dem Domainkreis oder Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist.

5.3.4
Der Zweck oder Anlass des Aufenthalts ist gesetzeswidrig.

5.3.5
Der Kunde gestattet die Nutzung der Einheit durch Dritte ohne vorherige Zustimmung des Betreibers.

5.3.6
Klausel 1.2 wurde verletzt (unerlaubte Untervermietung, Veranstaltungen etc.).

5.4
Die berechtigte Kündigung durch den Betreiber berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzforderungen.

VI. KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN – UNTERKUNFTSVERTRAG

6.1
Der Kunde kann nur zurücktreten, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht vereinbart ist oder der Betreiber schriftlich zustimmt. Jede Zustimmung zur Stornierung muss in Textform erfolgen.

6.2
Wurde ein bestimmter kostenloser Stornotermin vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt ohne Leistung oder Schadensersatzansprüchen zurücktreten. Nach diesem Datum erlischt das Recht.

6.3
Besteht kein Rücktrittsrecht oder ist dieses abgelaufen und stimmt der Betreiber einer Stornierung nicht zu, bleibt der vereinbarte Preis fällig. Der Betreiber wird etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen anrechnen. Lässt sich die Einheit nicht anderweitig vermieten, kann der Betreiber folgende Pauschalen für ersparte Aufwendungen geltend machen:

  • 90% des vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit oder ohne Frühstück) und Pauschal-Angeboten mit Leistungen Dritter

  • 70% für Halbpensionsarrangements

  • 60% für Vollpensionsarrangements

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Anspruch nicht entstanden oder niedriger ist.

VII. KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN – VERANSTALTUNGEN

7.1
Der Kunde kann nur zurücktreten, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder der Betreiber der Kündigung schriftlich zustimmt. Jegliche Vereinbarung oder Zustimmung muss in Textform erfolgen.

7.2
Wurde eine kostenlose Stornofrist vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Termin ohne Kosten zurücktreten. Nach diesem Datum erlischt das Recht.

7.3
Besteht kein Kündigungsrecht oder ist es abgelaufen und stimmt der Betreiber einer Stornierung nicht zu, bleibt die volle vereinbarte Vergütung fällig, auch wenn die Leistungen nicht genutzt werden. Der Betreiber wird alle Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und eingesparte Aufwendungen verrechnen.

7.3.1
Folgende Pauschalen gelten für Veranstaltungsstornierungen:

  • Bis 84 Tage vor der Veranstaltung: keine Gebühr

  • Bis 42 Tage vor: 50% des vereinbarten Preises

  • Bis 14 Tage vorher: 75%

  • Ab 13 Tage vorher: 90%

Wurden nur Räume (ohne Catering) gebucht: 90% des vereinbarten Preises, unabhängig vom Stornierungsdatum.
Der Kunde darf einen geringeren Schaden nachweisen; der Betreiber kann einen höheren Schaden nachweisen.

VIII. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE, RÜCKGABE

8.1
Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Apartment oder eine bestimmte Wohnung, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

8.2
Wohneinheiten sind ab 15:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag verfügbar. Früher Check-in bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

8.3
Sofern keine spätere Ankunftszeit bestätigt oder diese durch Vorauszahlung oder eine Kreditkartengarantie garantiert wurde, kann der Betreiber die Einheit nach 16:00 Uhr ohne Anspruch auf Entschädigung anderweitig vergeben.

8.4
Die Einheiten müssen am vereinbarten Abreisetag bis 12:00 Uhr geräumt sein. Danach:

  • Bis 18:00 Uhr: 50% des vollen Übernachtungspreises

  • Nach 18:00 Uhr: 100% des Tagefonds
    Der Kunde kann geringere oder überhaupt keine Schäden nachweisen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

8.5
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zutritt für Kunden zu verweigern, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder sich gegenüber Mitarbeitern oder anderen Bewohnern unhöflich verhalten. In schweren oder wiederholten Fällen kann der Vertrag ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden.

8.6
Besteht ernsthafter Verdacht, dass eine Einheit unter falschen Angaben gebucht wurde (z. B. um eine Party zu veranstalten), kann der Betreiber den Zutritt verweigern oder den Aufenthalt beenden.

IX. ÄNDERUNG VON VERANSTALTUNGSZEITEN, ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

9.1
Wird der geplante Anfangs- oder Endzeitpunkt einer Veranstaltung geändert und stimmt der Betreiber zu, kann er für die verlängerte Erbringung der Leistungen ein entsprechendes Entgelt verlangen, es sei denn, der Betreiber ist für die Änderung verantwortlich.

9.2
Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten Raumaufstellung (z.B. Bestuhlung) am Veranstaltungstag, kann der Betreiber eine Pauschale von EUR 75,00 berechnen.

9.3
Wurde eine Leistung für eine bestimmte Anzahl von Personen gebucht, darf die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden diese Zahl nicht unterschreiten, unabhängig vom Zeitpunkt der Kürzung.

9.4
Die endgültige Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

9.5
Erhöht sich die Teilnehmerzahl, wird die Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgen. Wenn die tatsächliche Zahl geringer ist, wird die Abrechnung dennoch auf Basis der vereinbarten Mindestzahl (80%-Regel) vorgenommen.

9.6
Der Betreiber kann für die Differenz abrechnen, wenn weniger Personen als das Minimum (80%) teilnehmen.

9.7
Nebenkosten (z.B. Getränke, Minibarnutzung, Telefonkosten, zusätzliche Speisen oder Dienstleistungen) der Veranstaltungsteilnehmer gehen zu Lasten jedes einzelnen Teilnehmers. Der Kunde haftet hierfür gesamtschuldnerisch.

X. GEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE ZU VERANSTALTUNGEN

10.1
Der Kunde darf keine Speisen oder Getränke zu Veranstaltungen mitbringen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit dem Betreiber vereinbart. Wird die Erlaubnis erteilt, kann der Betreiber ein Korkgeld oder eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

XI. TECHNISCHE AUSSTATTUNG UND ANSCHLÜSSE

11.1
Beschafft der Betreiber auf Veranlassung des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für den Kunden, handelt er im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe und stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei.

11.2
Die Nutzung eigener elektrischer Geräte des Kunden ist nur mit Zustimmung des Betreibers gestattet. Für durch diese Geräte verursachte Störungen oder Schäden an den Geräten oder Anlagen des Betreibers haftet der Kunde. Stromverbrauch kann pauschal abgerechnet werden.

11.3
Die Verwendung eigener Kommunikationsgeräte des Kunden (z.B. Telefone, Faxe, Router) bedarf der Zustimmung und kann Verbindungsgebühren verursachen.

11.4
Machen die Geräte des Kunden die Geräte des Betreibers unbrauchbar, kann der Betreiber eine Ausfallgebühr berechnen.

11.5
Störungen an bereitgestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden umgehend behoben, soweit dies möglich ist. Gebühren können nicht einbehalten oder reduziert werden, es sei denn, der Betreiber hat Schuld.

XII. NUTZUNG DES INTERNETS

12.1
Der Betreiber stellt den Gästen WLAN ausschließlich zur Nutzung zur Verfügung. Es handelt sich um ein privates internes WLAN, keinen öffentlichen Telekommunikationsdienst. Die Nutzung erfordert die Zustimmung zu den Bedingungen bei der Anmeldung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Nutzung. Der Zugang kann jederzeit ohne Begründung eingeschränkt oder gesperrt werden.

12.2
Folgende Aktivitäten sind bei der Nutzung des Internetanschlusses strengstens untersagt:

  • Hochladen, Anbieten oder Verbreiten von illegalen Inhalten oder Medien

  • Teilen von Inhalten, die gegen Jugend- oder Urheberrechtsgesetze verstoßen

  • Veröffentlichen beleidigender, diffamierender, gewalttätiger oder hetzerischer Materialien

  • Verwendung von Filesharing-Plattformen oder Streaming urheberrechtlich geschützter Werke

  • Versand von Spam, Malware oder unaufgeforderten Nachrichten

  • Hosting von Servern oder Überlasten des Netzwerks

  • Versuch, auf private Daten anderer Nutzer zuzugreifen

  • Jegliche Aktivität, die den Netzwerkbetrieb beeinträchtigt

12.3
Der Betreiber kann den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, falls ein Missbrauch oder rechtswidriges Verhalten vermutet wird.

12.4
Der Kunde haftet vollumfänglich für jegliche über seine Verbindung durchgeführten Aktivitäten. Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder missbräuchlicher Nutzung frei.

XIII. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER GEGENSTÄNDE

13.1
Persönliche Gegenstände, die in die Unterkunft mitgebracht werden, erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden. Der Betreiber haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Ist die Aufbewahrung aufgrund des spezifischen Falls eine institutionelle Vertragspflicht, gilt diese Einschränkung nicht.

13.2
Dekorationen oder mitgebrachte Materialien müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Der Betreiber kann eine behördliche Bescheinigung verlangen. Ohne diese kann der Betreiber die Materialien auf Kosten des Kunden entfernen. Alle Installationen müssen vorab genehmigt werden, um Beschädigungen zu vermeiden.

13.3
Alle mitgebrachten Gegenstände des Kunden müssen unmittelbar nach der Veranstaltung entfernt werden. Andernfalls kann der Betreiber sie auf Kosten des Kunden entfernen und lagern oder Miete für die verspätete Nutzung des Raums berechnen.

XIV. HAFTUNG DES KUNDEN

14.1
Der Kunde haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Gästen, Angestellten oder dazugehörigen Dritten am Gebäude, Inventar oder der Infrastruktur verursacht werden. Das Rauchen in den Zimmern ist untersagt; der Nachweis von Rauchen führt zu einer Reinigungsgebühr bis zur Abweichung des Betreibers.

14.2
Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus ihrem Verhalten oder dem ihrer Gäste oder Assistenten resultieren.

14.3
Wird eine Wohneinheit für eine unerlaubte Party oder ein ähnliches Ereignis genutzt, behält sich der Betreiber das Recht vor, eine pauschale Geldstrafe von 3.000 € von der registrierten Zahlungsmethode zu erheben.

XV. HAFTUNG DES BETREIBERS

15.1
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. In solchen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Betreiber haftet gleichermaßen für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

15.2
Die Bereitstellung von Stellplätzen stellt keinen Verwahrungsvertrag dar. Der Betreiber haftet nicht für beschädigte oder verlorene Fahrzeuge oder Inhalte, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

XVI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder der AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

16.2
Leistungs- und Zahlungsort ist München. Gerichtsstand für Kaufleute und solche Kunden, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsort haben, ist München.

16.3
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

16.4
Die EU stellt eine Onlineplattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

16.5
Der Betreiber nimmt nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Unternehmensangaben:
Living Spaces Munich GmbH
Hochstr. 61
81541 München

Betreiber von Conlon House
Landwehrstr. 81
80336 München

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