Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Konditionen

Living Spaces Munich GmbH (Conlon House Central)
Aktualisiert im April 2025

I. GELTUNGSBEREICH

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für:

1.1.1
Verträge über die Anmietung von möblierten Wohneinheiten zur vorübergehenden Unterbringung, einschließlich aller vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen (nachfolgend „Wohnunterbringungsvertrag“ genannt). Der Begriff „Wohnunterbringungsvertrag“ umfasst und ersetzt die folgenden Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Mietvertrag für Wohneinheiten, Serviced Apartment Miete.

1.1.2
Die Vermietung von Veranstaltungs-, Gemeinschafts- oder Gemeinschaftsräumen innerhalb der Wohnimmobilie zur Durchführung privater oder gewerblicher Zusammenkünfte wie Bankette, Seminare, Meetings, Ausstellungen, Präsentationen oder andere Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten zusätzlichen Leistungen und Lieferungen des Betreibers.

1.2
Die Untervermietung oder Weitervermietung der bereitgestellten Wohneinheiten, Bereiche oder Einrichtungen sowie deren öffentliche Einladungen und die Organisation von Verkaufsveranstaltungen oder ähnlichen Gelegenheiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. §540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird insoweit ausgeschlossen, als der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.

1.3
Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS; VERTRAGSPARTNER

2.1
Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchungsanfrage des Kunden durch den Betreiber zustande. Der Betreiber kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

2.2
Die Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter die Bestellung für den Kunden vorgenommen, haftet dieser Dritte gesamtschuldnerisch mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1
Der Betreiber ist verpflichtet, die gebuchten Wohneinheiten bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Einheit oder Apartmentnummer.

3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden oder vereinbarten Preise des Betreibers für die in Anspruch genommenen Unterkünfte und anderen Dienstleistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Betreiber veranlasste Leistungen und Ausgaben Dritter im Auftrag des Kunden, insbesondere für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften.

3.3
Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine Einzelbuchung. Eine Gruppenbuchung wird als Reservierung von vier oder mehr Einheiten am selben Datum definiert. Bei Gruppenbuchungen gelten gesonderte Bedingungen, die in einem separaten Wohnunterbringungsvertrag vereinbart werden. Bucht ein Kunde individuell zehn oder mehr Einheiten für das gleiche Datum, behält sich der Betreiber das Recht vor, diese Buchungen durch einen Gruppenvertrag zu ersetzen.

3.4
Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Sie beinhalten nicht die vom Kunden direkt gemäß geltendem lokalen Recht zu zahlende Kurtaxe oder ähnliche Abgaben. Werden gesetzliche Mehrwertsteuer oder lokale Abgaben nach Vertragsschluss geändert oder neu eingeführt, werden die Preise entsprechend angepasst, es sei denn, der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistung beträgt weniger als vier Monate und der Kunde ist Verbraucher.

3.5
Vom Kunden angeforderte Reduzierungen der Anzahl gebuchter Einheiten, Dienstleistungen oder Aufenthaltsdauer können zu einem erhöhten Preis pro Einheit oder Dienstleistung führen.

3.6
Rechnungen des Betreibers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Betreiber kann jederzeit eine sofortige Zahlung fälliger Forderungen verlangen.

3.7
Bei Vertragsschluss kann der Betreiber eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit, wie eine Kreditkartengarantie, verlangen. Höhe und Zahlungstermin können schriftlich vereinbart werden. Gesetzliche Regelungen für Pauschalreisen bleiben unberührt.

3.8
In begründeten Fällen (z.B. Zahlungsrückstände oder Erweiterung des Vertragsumfangs) kann der Betreiber zusätzliche Vorauszahlungen oder Sicherheiten bis zur vollen vereinbarten Zahlung verlangen, auch zwischen der Buchung und dem Beginn des Aufenthalts oder der Veranstaltung.

3.9
Der Betreiber kann zu Beginn oder während des Aufenthalts des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, sofern diese nicht bereits gemäß den Klauseln 3.6 oder 3.7 geleistet wurde.

3.10
Der Kunde darf Forderungen gegenüber denen des Betreibers nur aufrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.11
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Zustellung von Rechnungen einverstanden.

3.12
Bei Wohnverträgen müssen alle Gebühren spätestens am Abreisetag beglichen sein. Eine vom Betreiber angeforderte Kaution muss fristgerecht bezahlt werden.

3.13
Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz oder 5% bei Verbrauchergeschäften zu verlangen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, weitere Schäden geltend zu machen. Er kann auch zukünftige Leistungen einstellen, nachdem er eine Mahnung und Fristsetzung erteilt hat.

3.14
Die Annahme von Schecks, Kreditkarten oder anderen Zahlungsmethoden liegt im Ermessen des Betreibers. Solche Instrumente werden nur erfüllungshalber angenommen.

IV. AUFRECHNUNGSRECHT

4.1
Der Kunde kann Forderungen des Betreibers nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

V. STORNIERUNG DURCH DEN BETREIBER

5.1
Wurde vertraglich vereinbart, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos zurücktreten kann, kann auch der Betreiber in dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Anfragen bestehen und der Kunde auf Anfrage des Betreibers sein Rücktrittsrecht nicht innerhalb der gesetzten Frist aufgibt. Dies gilt analog für dem Kunden gewährte Optionen.

5.2
Wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht bis zur vom Betreiber gesetzten Frist geleistet wird, ist der Betreiber ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3
Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere in folgenden Fällen:

5.3.1
Höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände machen die Vertragserfüllung unmöglich.

5.3.2
Wohneinheiten oder Veranstaltungsräume wurden mit irreführenden oder falschen Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Fakten gebucht; wesentliche Fakten umfassen die Identität, Zahlungsfähigkeit des Kunden oder den Zweck des Aufenthalts.

5.3.3
Der Betreiber hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Nutzung der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den öffentlichen Ruf des Betreibers gefährden könnte, ohne dass dies dem Einflussbereich des Betreibers zuzurechnen ist.

5.3.4
Der Zweck oder Grund des Aufenthalts ist rechtswidrig.

5.3.5
Der Kunde gestattet einem Dritten die Nutzung der Einheit ohne vorherige Zustimmung des Betreibers.

5.3.6
Klausel 1.2 wurde verletzt (unerlaubte Untervermietung, Veranstaltungen usw.).

5.4
Der berechtigte Rücktritt durch den Betreiber berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz.

VI. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN – UNTERKUNFTSVEREINBARUNG

6.1
Der Kunde kann nur dann zurücktreten, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder der Betreiber schriftlich zustimmt. Eine Zustimmung zur Stornierung muss in Textform gegeben werden.

6.2
Wurde eine bestimmte kostenlose Stornierungsfrist vereinbart, kann der Kunde innerhalb dieser Frist ohne Zahlung oder Schadensersatzforderungen zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Rücktrittsrecht.

6.3
Besteht kein Rücktrittsrecht oder ist es erloschen und stimmt der Betreiber einer Stornierung nicht zu, bleibt die vereinbarte Vergütung fällig. Der Betreiber rechnet etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen an. Kann die Einheit nicht anderweitig vermietet werden, kann der Betreiber folgende Pauschalen für ersparte Aufwendungen ansetzen:

  • 90% des vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit oder ohne Frühstück) und Pauschalangebote mit Fremdleistungen

  • 70% für Halbpensionsarrangements

  • 60% für Vollpensionsarrangements

Dem Kunden steht der Nachweis zu, dass die Forderung nicht entstanden oder geringer ist.

VII. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN – VERANSTALTUNGEN

7.1
Der Kunde kann einen Veranstaltungsvertrag nur dann stornieren, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Stornierungsrecht vereinbart wurde oder der Betreiber ausdrücklich zustimmt. Jede Vereinbarung oder Zustimmung muss in Textform erfolgen.

7.2
Wenn eine kostenlose Stornierungsfrist vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin kostenfrei zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht.

7.3
Besteht kein Stornierungsrecht oder ist es erloschen und stimmt der Betreiber einer Stornierung nicht zu, bleibt die volle vereinbarte Vergütung, selbst wenn die Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden, fällig. Der Betreiber verrechnet etwaige Einnahmen aus anderweitiger Nutzung und ersparte Aufwendungen.

7.3.1
Für Veranstaltungsstornierungen gelten folgende Pauschalen:

  • Bis zu 84 Tagen vor der Veranstaltung: keine Gebühr

  • Bis zu 42 Tagen zuvor: 50% des vereinbarten Preises

  • Bis zu 14 Tagen zuvor: 75%

  • Ab 13 Tagen zuvor: 90%

Wurden nur Räume (ohne Catering) gebucht: 90% des vereinbarten Preises, unabhängig vom Stornierungsdatum.
Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen; der Betreiber kann einen höheren Schaden nachweisen.

VIII. BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE, RÜCKGABE DER EINHEITEN

8.1
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Einheit oder ein bestimmtes Apartment, sofern nicht schriftlich vereinbart.

8.2
Wohneinheiten stehen ab 15:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Ein früherer Check-in bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

8.3
Soweit keine spätere Ankunftszeit bestätigt ist oder vom Kunden keine Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie per Kreditkarte geleistet wurde, kann der Betreiber die Einheit nach 16:00 Uhr ohne Anspruch auf Entschädigung neu vergeben.

8.4
Am vereinbarten Abreisetag müssen die Einheiten bis 12:00 Uhr mittags geräumt sein. Danach:

  • Bis 18:00 Uhr: 50% des vollen Tagessatzes

  • Nach 18:00 Uhr: 100% des Tagessatzes
    Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Betreiber behält sich das Recht vor, weitere Schadensansprüche geltend zu machen.

8.5
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zugang zu Kunden zu verweigern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder sich gegenüber dem Personal oder anderen Bewohnern missbräuchlich verhalten. Bei schweren oder wiederholten Fällen kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

8.6
Besteht der berechtigte Verdacht, dass eine Einheit unter falschen Vorwänden (z.B. zur Durchführung einer Party) gebucht wurde, darf der Betreiber den Zugang verweigern oder den Aufenthalt beenden.

IX. ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNGSZEITEN, ZUSATZLEISTUNGEN

9.1
Wird der geplante Beginn oder das Ende einer Veranstaltung geändert und stimmt der Betreiber zu, kann er die Kosten für die verlängerten Leistungen angemessen berechnen, es sei denn, der Betreiber ist für die Änderung verantwortlich.

9.2
Verlangt der Kunde Änderungen am vereinbarten Raumlayout (z.B. Bestuhlung) am Tag der Veranstaltung, kann der Betreiber eine Pauschale von 75,00 EUR berechnen.

9.3
Wird eine Dienstleistung für eine bestimmte Personenzahl gebucht, darf die tatsächliche Teilnehmerzahl zu keinem Zeitpunkt unter 80% dieser Zahl fallen.

9.4
Die endgültige Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

9.5
Erhöht sich die Teilnehmerzahl, wird basierend auf der tatsächlichen Anzahl abgerechnet. Ist die tatsächliche Anzahl geringer, erfolgt die Abrechnung dennoch basierend auf dem vereinbarten Minimum (80%-Regel).

9.6
Sinkt die tatsächliche Personenzahl unter das Minimum (80%), kann der Betreiber die Differenz in Rechnung stellen.

9.7
Nebenkosten (z.B. Getränke, Minibarnutzung, Telefongebühren, zusätzliche Speisen oder Dienstleistungen), die von Veranstaltungsteilnehmern verursacht werden, trägt jede einzelne Person. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch für diese Kosten.

X. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN ZU VERANSTALTUNGEN

10.1
Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers keine Speisen oder Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Wird die Erlaubnis erteilt, kann der Betreiber ein Korkgeld oder eine Pauschale verlangen.

XI. TECHNISCHE AUSSTATTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

11.1
Beschafft der Betreiber technische oder andere Ausstattungen bei Dritten im Auftrag des Kunden, handelt er im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe und stellt den Betreiber von Drittansprüchen frei.

11.2
Der Gebrauch eigener elektrischer Geräte des Kunden ist nur mit Zustimmung des Betreibers gestattet. Für etwaige durch solche Geräte verursachte Störungen oder Schäden an den Ausstattungen oder Systemen des Betreibers haftet der Kunde. Für den Stromverbrauch kann eine Pauschale berechnet werden.

11.3
Die Nutzung eigener Kommunikationsgeräte (z.B. Telefone, Faxe, Router) des Kunden bedarf der Zustimmung und kann Anschlussgebühren verursachen.

11.4
Machen die Geräte des Kunden die Geräte des Betreibers unbrauchbar, kann der Betreiber ein Ausfallgeld verlangen.

11.5
Störungen der bereitgestellten technischen oder sonstigen Ausstattungen werden, sofern möglich, umgehend beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, es sei denn, der Betreiber ist betroffen.

XII. INTERNETNUTZUNG

12.1
Der Betreiber stellt Gästen ein exklusives WLAN zur Nutzung bereit. Es handelt sich um ein internes, privates WLAN, keinen öffentlichen Telekommunikationsdienst. Die Nutzung setzt die Zustimmung zu den Bedingungen beim Einloggen voraus. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung besteht nicht. Der Zugang kann jederzeit ohne Begründung eingeschränkt oder gesperrt werden.

12.2
Folgende Aktivitäten sind bei der Nutzung der Internetverbindung strikt untersagt:

  • Hochladen, Anbieten oder Verteilen illegaler Inhalte oder Medien

  • Teilen von Inhalten, die gegen Jugendschutzgesetze oder Urheberrechte verstoßen

  • Verteilen von beleidigendem, verleumderischem, gewalttätigem oder hasserfülltem Material

  • Nutzung von Filesharing-Plattformen oder Streaming von urheberrechtlich geschützten Werken

  • Senden von Spam, Malware oder unerwünschten Nachrichten

  • Hosting von Servern oder Überlastung des Netzwerks

  • Versuche, private Daten anderer Nutzer zuzugreifen

  • Jegliche Aktivität, die den Netzbetrieb beeinträchtigt

12.3
Der Betreiber kann bei Verdacht auf Missbrauch oder unrechtmäßiges Verhalten den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren.

12.4
Der Kunde haftet vollumfänglich für über seine Verbindung durchgeführte Aktivitäten. Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung resultieren.

XIII. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG EINGEBRACHTER GEGENSTÄNDE

13.1
Persönliche Gegenstände, die in die Unterkunft eingebracht werden, befinden sich auf Gefahr des Kunden. Der Betreiber haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Ist die Verwahrung aufgrund des speziellen Falls eine typische vertragliche Pflicht, gilt dieser Ausschluss nicht.

13.2
Mitgebrachte Dekorationen oder Materialien müssen den Brandschutzanforderungen entsprechen. Der Betreiber kann einen amtlichen Nachweis verlangen. Ohne diesen kann der Betreiber die Materialien auf Kosten des Kunden entfernen. Alle Installationen müssen zur Vermeidung von Schäden vorab genehmigt werden.

13.3
Alle Gegenstände des Kunden sind nach der Veranstaltung umgehend zu entfernen. Andernfalls kann der Betreiber sie auf Kosten des Kunden entfernen und lagern oder eine Miete für die Verzögerung der Raumnutzung berechnen.

XIV. HAFTUNG DES KUNDEN

14.1
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Gäste, Mitarbeiter oder Dritte, für die er verantwortlich ist, an dem Gebäude, der Einrichtung oder der Infrastruktur verursachen. Rauchen in den Räumen ist verboten; bei Nachweis von Rauchen wird eine Reinigungsgebühr bis zur Differenz des Betreibers erhoben.

14.2
Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus seinem Verhalten oder dem seiner Gäste oder Assistenten ergeben.

14.3
Wird eine Wohneinheit für eine unbefugte Party oder ähnliche Veranstaltung genutzt, behält sich der Betreiber das Recht vor, eine Pauschalstrafe von 3.000 € auf die registrierte Zahlungsmethode zu erheben.

XV. HAFTUNG DES BETREIBERS

15.1
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten. In solchen Fällen ist die Haftung auf voraussehbare Schäden begrenzt. Der Betreiber haftet gleichermaßen für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

15.2
Die Bereitstellung von Parkplätzen stellt keinen Verwahrungsvertrag dar. Der Betreiber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen oder deren Inhalt, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

XVI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder der AGB müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

16.2
Erfüllungs- und Zahlungsort ist München. Gerichtsstand für gewerbliche Kunden und Kunden ohne allgemeinen deutschen Gerichtsstand ist München.

16.3
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

16.4
Die EU stellt eine Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

16.5
Der Betreiber nimmt nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Firmendetails:
Living Spaces Munich GmbH
Hochstr. 61
81541 München

Betreiber von Conlon House Central
Landwehrstr. 81
80336 München

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