Allgemeine Geschäftsbedingungen

Friendly Living GmbH (Inselkammerstr. 11, 82008 Unterhaching, Deutschland) für den Hotelübernachtungsvertrag und Veranstaltungen im Conlon House Lower East Side (September 2025) 

I. GELTUNGSBEREICH

1.1
Die Bedingungen gelten für:

 

1.1.1
Verträge über die Anmietung von Hotelzimmern zu Übernachtungszwecken sowie alle weiteren vom Hotel erbrachten Leistungen und Lieferungen an den Kunden (Hotelübernachtungsvertrag). Der Begriff "Hotelübernachtungsvertrag" umfasst und ersetzt die folgenden Begriffe: Übernachtungsvertrag, Gästerezeption-Vertrag, Hotelvertrag, Hotelzimmervertrag.

 

1.1.2
Die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Konferenzen, Ausstellungen und Präsentationen usw. sowie für alle weiteren vom Hotel erbrachten Leistungen und Lieferungen an den Kunden.

 

1.2
Die Untervermietung oder Weitervermietung der bereitgestellten Zimmer, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen und die Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als Übernachtung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei §540, Absatz 1, Satz 2 (BGB) entfällt, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des §13 (BGB) ist.

 

1.3
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich im Voraus in Textform vereinbart wurde.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS; VERTRAGSPARTNER

2.1
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel ist frei, die Buchung des Zimmers oder der Veranstaltung in Textform oder per E-Mail zu bestätigen.

 

2.2
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter im Namen des Kunden bestellt, so haftet er dem Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem entsprechenden Vertrag.

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

 

3.1

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder - im Falle von Veranstaltungen - eines aus organisatorischen Gründen vorab zugewiesenen Raums. 

 

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten oder geltenden Preise des Hotels für die Bereitstellung des Zimmers und die vom Kunden in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die direkt vom Kunden oder über das Hotel von Dritten beauftragt und vom Hotel bezahlt werden. Insbesondere gilt dies auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften.

 

 3.3

Die ausgeschriebenen Preise gelten für Einzelbuchungen. Eine Buchung gilt als Gruppenbuchung, wenn vier oder mehr Zimmer für die gleiche Nacht gebucht werden. Bei einer Gruppenbuchung gelten separate Vertragsbedingungen, die in einem gesonderten Hotelübernachtungsvertrag zwischen Hotel und Kunde abgeschlossen werden. Wenn ein Kunde selbstständig zehn oder mehr Zimmer für die gleiche Nacht bucht, behält sich das Hotel das Recht vor, diese Buchung durch einen separaten Hotelübernachtungsvertrag zu ersetzen.

 

 3.4

Die vereinbarten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und örtlichen Abgaben. Sie enthalten keine örtlichen Steuern, die vom Kunden nach dem jeweiligen Landesrecht geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung von örtlichen Abgaben auf den Vertragsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate übersteigt. 

 

3.5

Das Hotel kann sein Einverständnis mit einer nachträglich vom Kunden gewünschten Reduzierung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht wird.

 

 

3.6

Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten, sofern nicht anders vereinbart. Das Hotel kann jederzeit vom Kunden die sofortige Zahlung fälliger Forderungen verlangen.

 

 3.7

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Aufenthalts von mehr als einer Woche oder Forderungen von mehr als 1000,00 EUR aus bereits erbrachten Leistungen kann das Hotel auch Zwischenrechnungen ausstellen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

 

 3.8

In begründeten Fällen, beispielsweise bei Zahlungsrückständen des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der oben genannten Klausel 3.6 oder eine Erhöhung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

 3.9

Das Hotel ist auch berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der oben genannten Klausel 3.6 vom Kunden zu Beginn und während des Aufenthalts für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche Zahlung nicht bereits gemäß der oben genannten Klausel 3.6 und/oder 3.7 erfolgt ist.

 

 3.10

Der Kunde kann eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegen eine Forderung des Hotels nur aufrechnen oder verrechnen.

 

 3.11

Der Kunde stimmt zu, dass ihm die Rechnung elektronisch zugesandt werden kann.

 

 3.12

Bei Hotelübernachtungsverträgen ist der vom Kunden zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag spätestens zum Zeitpunkt der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen müssen jeweils bis zu dem vom Hotel angegebenen Datum bezahlt werden. 

 

3.13

Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, den jeweils gesetzlichen Verzugszins von derzeit 8% oder, bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Hotel behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Außerdem ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn es dem Kunden zuvor eine Mahnung mit Fristsetzung gesendet hat und angedroht hat, bei nicht fristgerechter Zahlung zukünftige Leistungen einzustellen.

 

 3.14

Die Annahme und Auswahl von Kreditkarten obliegt dem Hotel in jedem Einzelfall, auch wenn die grundsätzliche Annahme von Kreditkarten durch Hinweise im Hotel angezeigt wird. Schecks, Kreditkarten und andere Zahlungsmittel werden nur zur Abwicklung angenommen.

 

IV. AUFRECHNUNGSRECHT

 

 4.1

Der Kunde kann eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegen eine Forderung des Hotels nur aufrechnen.

 

V. KÜNDIGUNG DURCH DAS HOTEL

 

5.1

Ist vereinbart, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel seinerseits berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden für die vertraglich gebuchten Zimmer oder die vertraglich gebuchten Veranstaltungsräume vorliegen und der Kunde auf Nachfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei der Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen, und der Kunde auf Anfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht bereit ist, eine feste Buchung vorzunehmen.

 

 

5.2

Wird eine vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß den Klauseln 3.6 und/oder 3.7 auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

 5.3

Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

 

 5.3.1

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

 

 5.3.2

Zimmer schuldhaft mit irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentliche Tatsachen können die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein.

 

5.3.3

Veranstaltungen oder Räume schuldhaft mit irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentliche Tatsachen können die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein.

 

​5.3.4

das Hotel berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Einfluss- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

 

​5.3.5

der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung rechtswidrig ist.

 

​5.3.6

der Kunde einem Dritten die Nutzung des Zimmers ohne Zustimmung des Hotels gestattet.

 

​5.3.7

ein Verstoß gegen die obige Klausel 1.2 vorliegt.

 

​5.4

Der berechtigte Rücktritt des Hotels berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz.

 

VI. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOM HOTELRAHMENVERTRAG

 

6.1

Der Kunde kann nur dann vom Vertrag mit dem Hotel zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel ausdrücklich in die Vertragsaufhebung einwilligt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die mögliche Zustimmung zur Vertragsaufhebung erfolgt jeweils in Textform.

 

 6.2

Wenn das Hotel und der Kunde einen Termin für den kostenlosen Rücktritt vom Vertrag vereinbart haben, kann der Kunde bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Rücktrittsrecht nicht bis zum vereinbarten Datum ausübt.

 

 6.3

Hat der Kunde kein Rücktrittsrecht vereinbart oder ist dieses bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Hotel berücksichtigt dabei die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel einen pauschalen Abzug für eingesparte Aufwendungen vornehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalangebote mit Drittdienstleistungen zu zahlen, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionsarrangements. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der obige Anspruch nicht entstanden oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

VII. RÜCKTRITT DES KUNDEN VON VERANSTALTUNGEN ETC.

 

7.1

Der Kunde kann nur vom mit dem Hotel abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag zurücktreten, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ein anderes gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel ausdrücklich in die Vertragsaufhebung einwilligt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie jede Zustimmung zur Vertragsaufhebung erfolgt jeweils in Textform.

 

7.2

Hat das Hotel mit dem Kunden einen Termin für einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Recht nicht bis zu dem vereinbarten Termin ausübt.

 

7.3

Wurde kein Rücktrittsrecht vereinbart oder ist dieses bereits erloschen, liegt kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht vor und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, obwohl die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Das Hotel berücksichtigt dabei die Einnahmen aus anderweitiger Nutzung der Räume sowie die eingesparten Aufwendungen. Die jeweiligen eingesparten Aufwendungen können pauschal wie folgt kalkuliert werden:

 

7.3.1

Die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz entfällt bei Stornierung bis 84 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin. Der Schadenersatz bei Stornierung beträgt

 

  • bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%

  • ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%

des vereinbarten Preises oder des aus der Preisliste des Hotels resultierenden Preises für die vereinbarte Veranstaltung. Hat der Kunde nur Räumlichkeiten gemietet (ohne Speisen und Getränke), beträgt die Entschädigung unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung 90% des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht entstanden oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Dem Hotel bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

VIII. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE

 

8.1

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

 

8.2

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung in Textform keinen Anspruch auf eine frühere Verfügbarkeit.

 

 8.3

Das Hotel ist unbesetzt und hat keine Rezeption. Der Gast ist verpflichtet, vor dem Zugang zum Zimmer die vollständige Zahlung und alle Pflichtangaben zur Anmeldung (z.B. Name, Geburtsdatum, Ausweis/Pass) bereitzustellen. Werden Zahlung und Anmeldedaten nicht im Voraus erbracht, erhält der Gast keinen Zugang zum Zimmer. 

 

8.4

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und dem Hotel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel 50% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) für die folgende Nacht aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers bis 18 Uhr und 100% nach 18 Uhr für die Nutzung über den Vertrag hinaus erheben. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden dadurch nicht begründet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Hotel kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entstanden ist oder der Anspruch deutlich niedriger ist. Weitere mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.

 

8.5

Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zutritt zum Hotel und zur Unterkunft zu verweigern, wenn bei Ankunft des Kunden die begründete Besorgnis besteht, dass der Kunde unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Gästen respektlos verhält. Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden das Hotel zu verweisen und den bestehenden Vertrag mit ihm fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Gäste oder Hotelmitarbeiter belästigt oder beleidigt.

 

​8.6 

Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zutritt zum Hotel und zur Unterkunft zu verweigern, wenn bei Ankunft des Kunden die begründete Besorgnis besteht, dass der Kunde das Hotelzimmer unter dem Vorwand eines regulären Aufenthalts für den Zweck einer Party oder einer anderen Veranstaltung gebucht hat.

 

IX. ÄNDERUNGEN DER VERANSTALTUNGSZEIT, ZUSATZLEISTUNGEN

 

9.1

Wenn im Falle von Veranstaltungen die vereinbarten Beginn- oder Endzeiten der Veranstaltung verschoben werden und das Hotel diesen Abweichungen zustimmt, kann das Hotel hierfür eine angemessene Vergütung für die erbrachte Zusatzleistung berechnen, sofern das Hotel nicht für die Verschiebung verantwortlich ist.

 

9.2

Wünscht der Kunde am Veranstaltungstag eine Änderung der vereinbarten Bestuhlungsart, behält sich das Hotel vor, für die Änderung eine Pauschale in Höhe von 75,00 EUR zu berechnen.

 

9.3

Bei gebuchten Veranstaltungen, bei denen das Hotel Leistungen für eine bestimmte vereinbarte Personenzahl erbringt, darf die tatsächliche Personenzahl unabhängig vom Zeitpunkt der Reduzierung nicht mehr als 20% unter der im Veranstaltungsvertrag angegebenen Zahl liegen.

 

9.4

Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn über die endgültige Personenzahl zu informieren.

 

9.5

Bei Erhöhung der Personenzahl richtet sich die Abrechnung nach der tatsächlichen Personenzahl. Reduzierungen der tatsächlichen Personenzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden nicht berücksichtigt und die Abrechnung erfolgt nicht auf ihrer Grundlage.

 

9.6

Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die volle Differenz zwischen der tatsächlichen Teilnehmerzahl und der maximal zulässigen Reduzierung in Rechnung zu stellen.

 

9.7

Alle über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehenden Kosten, wie Telefonate, Getränke aus der (Mini-)Bar und zusätzlich bestellte Speisen und Getränke, sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer zu zahlen. Der Kunde haftet für diese Kosten gemeinsam mit dem Veranstaltungsteilnehmer als Gesamtschuldner.

 

X. EINBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN ZU VERANSTALTUNGEN

 

10.1

Der Kunde darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird eine Umlage für die Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

XI. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

 

11.1

Soweit das Hotel dem Kunden technische und sonstige Einrichtungen auf Veranlassung des Kunden von Dritten beschafft, handelt es im Namen, auf Rechnung und im Auftrag des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

11.2

Die Nutzung eigener elektrischer Geräte des Kunden unter Verwendung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Einwilligung. Soweit durch die Nutzung dieser Geräte Störungen oder Beschädigungen der technischen Einrichtungen des Hotels auftreten, trägt der Kunde die Kosten, sofern das Hotel diese Störungen oder Beschädigungen nicht zu vertreten hat. Das Hotel kann die durch die Nutzung dieser Geräte entstehenden Stromkosten pauschal erfassen und in Rechnung stellen.

 

11.3

Mit Einwilligung des Hotels ist der Kunde berechtigt, eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel kann hierfür ein Anschlussentgelt verlangen.

 

11.4

Soweit durch den Anschluss eigener Einrichtungen des Kunden geeignete Einrichtungen des Hotels ungenutzt bleiben, kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.

 

11.5

Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen des Hotels werden unverzüglich nach Möglichkeit behoben. Zahlungen dürfen nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

XII. INTERNETNUTZUNG

 

12.1

Wir stellen unseren Gästen den WLAN-Zugang ausschließlich zur Nutzung durch Besucher unseres Hotels zur Verfügung. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für unsere Gäste. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass Du diesen Bedingungen durch Eingabe des Passworts zum Verbinden mit dem WLAN erst einmal zustimmst. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir sind frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder zu sperren. Die zum Zeitpunkt deiner Registrierung für die Nutzung des Hotspots geltende aktuelle Version dieser Bedingungen gilt.

12.2

Bei der Nutzung des Hotspots sind sämtliche Aktivitäten untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, die Rechte Dritter beeinträchtigen oder Gesetze zum Schutz von Minderjährigen verletzen. Insbesondere sind folgende Aktivitäten untersagt:

  • das Hochladen, Verbreiten, Anbieten oder Anfordern von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die betrügerisch, pornografisch sind oder das Jugendschutzgesetz, das Datenschutzgesetz und/oder sonstige Gesetze verletzen; die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, die andere Nutzer oder Dritte beleidigen oder diffamieren; die Nutzung, das Anbieten oder Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die rechtlich geschützt oder Drittrechte berühren (z.B. Urheberrechte), ohne ausdrückliche Erlaubnis; durch die Nutzung von Internettauschbörsen oder Filesharing-Diensten Werke öffentlich zugänglich machen, die urheberrechtlich geschützt sind, oder andere urheberrechtsverletzende Aktivitäten. 

Unabhängig von einem möglichen Gesetzesverstoß sind bei Uploads von Inhalten auf der Internetseite des Diensteanbieters oder beim Kommunizieren mit anderen Nutzern (z.B. durch Versenden von persönlichen Nachrichten, Teilnahme an Diskussionsforen etc.) zudem folgende Aktivitäten verboten:

  • das massenhafte Versenden von großen Datenmengen und insbesondere deren dauerhafte Verbreitung; Hosting eines Webservers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters; die Änderung der voreingestellten DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters; das Versenden von Junk- oder Spammails sowie Kettenbriefen; die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderen schädlichen Dateien; die Verbreitung von beleidigenden, unanständigen, sexuellen, obszönen oder diffamierenden Inhalten oder Kommunikation sowie alle Inhalte oder Kommunikation, die dazu geeignet sind (ob ausdrücklich oder implizit), Rassismus, Bigotterie, Hass, körperliche Gewalt oder illegale Aktivitäten zu fördern oder zu unterstützen; das Auffordern anderer Nutzer oder Dritter zur Offenlegung ihrer Passwörter oder persönlichen Daten für kommerzielle oder unrechtmäßige/unerlaubte Zwecke